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Freitag, 28. Februar 2014

Kunstharz-Pflasterfugenmörtel nun offiziell in der ZTV-Wegebau

Es ist amtlich: Mit der „ZTV-Wegebau – Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen für den Bau von Wegen und Plätzen außerhalb von Flächen des Straßenverkehrs“ werden die von der ATV DIN 18318 abweichenden und bewährten Bauweisen des Landschafts­baus, die zum Teil seit Jahrzehnten standardmäßig Anwendung finden, in einem Regelwerk dargestellt.

Somit gehört die Verfugung mit Kunstharz-Pflasterfugenmörtel, neben den traditionellen Verfugungsmethoden mit Sand/Splitt oder Zement, jetzt zu den Standards der Pflasterverfugung.
Die ZTV-Wegebau stellt damit den Stand der Technik dar.

Ein, wie ROMEX findet, längst überfälliger Schritt, auf den die Branche lange Zeit in vielen Gesprächen sowie der Arbeit in den Verbänden hin gearbeitet hat!


Die ROMEX Pflasterfugenmörtel erfüllen alle Anforderungen der ZTV und dies wird durch die ausführlichen Prüfberichte zu jedem unserer Produkte eindeutig nachgewiesen. 

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